Eingeschränkter Regelbetrieb zum 1. Juli 2020!
Ab dem 1. Juli 2020 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Die bislang noch bestehenden Betretungsverbote werden nicht über den 30. Juni 2020 hinaus verlängert. Damit gehen wir von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb über. Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, dass alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung wieder regulär besuchen dürfen, sofern sie
- keine Krankheitssymptome aufweisen,
- nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sind und
- keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.
Ein erneuter Anstieg des Infektionsgeschehens oder andere corona-bedingte Veränderungen der Rahmenbedingungen können dazu führen, dass erneut Einschränkungen erforderlich werden. Derzeit gibt es hierfür jedoch keine Anzeichen.
Antrag für Entschädigungszahlungen für Verdienstausfall wegen coronabedingter Kinderbetreuung siehe AKTUELLES